2. April 2019

2. April 2019

Gründungszuschuss und Tipps

Gründungszuschuss | Interview mit Bella Burn

Bella war Teilnehmerin unserer ersten CAMPER NOMADS WORKATION und ist seit dem 1. März 2019 selbstständig als Brandmalerin. Im Zuge dessen hat sie sich ausführlich mit dem Thema Gründen und Förderung der Existenzgründung auseinandergesetzt und wartet nun noch auf die Genehmigung des Gründungszuschusses.

Im Gespräch mit Anja verrät sie, wie sie zur Brandmalerei gekommen ist, warum sie sich selbstständig gemacht hat und was ihr an dieser Arbeit so wichtig ist.

Außerdem erfahrt ihr jede Menge wertvolle Tipps, die unabhängig vom Gründungszuschuss auch auf das Gründen/die Selbstständigkeit selbst übertragen werden können.

Inhalt dieser Podcastfolge

Vorstellung Bella

Gründungszuschuss

  • Was ist das?
  • Voraussetzungen/Für wen geeignet?
  • Wie verläuft die Antragstellung?
  • Wie viel Geld wird über welchen Zeitraum gezahlt?
  • Tipps von Bella

Bella Burn

Bella ist studierte Pädagogin und hat im Laufe der Zeit mehrere Weiterbildungen in diesem Bereich absolviert, z. B. Erlebnispädagogik. Sie arbeitete nach dem Studium sechs Jahre in unterschiedlichen Bereichen in diesem Gebiet, unter anderem in der stationären Jugendhilfe und zuletzt in Jugendzentren. Als sie merkte, dass ihr zwar die Arbeit selbst Spaß machte, sie aber mit den Umständen und dem System nicht zurecht kam, suchte sie nach einem Weg, etwas daran zu ändern. Noch bevor sie zum Vanlife kam, stellte sie fest, wie sehr sie die Brandmalerei sowohl in ihrer Freizeit als auch innerhalb ihrer beruflichen Tätigkeit absolut fesselte. Schließlich entschied sie sich für den Weg der Selbstständigkeit und möchte nun mithilfe des Gründungszuschusses als freiberufliche Brandmalerin sowohl mit pädagogisch gestützten Workshops als auch mit Auftragsbrandmalerei voll durchstarten.

Gründungszuschuss

Was ist das?

Beim Gründungszuschuss handelt es sich um Fördergelder durch die Agentur für Arbeit zur Gründung einer hauptberuflichen Selbständigkeit.

Voraussetzungen:

  • man muss berechtigt sein, ALG 1 zu erhalten
    • dies ist frühestens nach einer Berufstätigkeit von 12 Monaten der Fall
  • anhand der Existenzgründung wird die Arbeitslosigkeit abgewendet
  • die Arbeitslosigkeit muss mindestens einen Tag bestehen, bevor der Antrag gestellt werden kann
  • am Tag der Antragstellung müssen 150 Tage Restanspruch auf ALG 1 bestehen
  • die Selbständigkeit muss hauptberuflich ausgeübt werden
  • ein langfristig tragfähiges Existenzgründungskonzept (Businessplan) muss erstellt und eingereicht werden
  • es wird eine positive Bewertung einer fachkundigen Stelle benötigt
    • diese wird ausgestellt von: Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Fachverbänden, berufsbezogenen Kammern, Kreditinstituten, Steuer- und Unternehmensberatern oder freien Stellen (wie z. B. Wirtschaftsprüfer)

Hinweis: Die fachkundige Stelle muss berufsspezifisch gewählt werden!

  • die persönliche und fachliche Eignung muss anhand von Qualifikationsnachweisen, Berufserfahrung und/oder Existenzgründungsschulungen nachgewiesen werden
  • wenn der gelernte (Ausbildungs-)Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann, muss dies durch ein ärztliches Gutachten, ausgestellt vom medizinischen Dienst, nachgewiesen werden

Tipp: Immer um einen persönlichen Gesprächstermin beim medizinischen Dienst bitten, um die eigene Situation besser schildern zu können.

Leistungsausschluss tritt ein, …:

  • wenn der Gründungszuschuss zuvor schon einmal genehmigt und ausgezahlt wurde, die Existenzgründung jedoch gescheitert ist und keine 24 Monate vergangen sind
  • wenn die Vollendung des 65. Lebensjahrs erreicht wurde
  • wenn der Anspruch auf ALG 1 ruht (z. B. wegen einer Sperrfrist von 3 Monaten, weil selbst gekündigt wurde)

Wie verläuft die Antragsstellung?

  • Der Antrag auf Gründungszuschuss muss während der Arbeitslosigkeit und vor der Anmeldung der selbstständigen Tätigkeit bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden
  • Verschriftlichung des Businessplans (inkl. Finanzierungspläne)
    • ausführliche und verständliche Ausformulierung der gesamten Geschäftsidee

Hinweis: Die Seitenanzahl kann von Businessplan zu Businessplan variieren, da es immer auf die spezielle Geschäftsidee ankommt

    • Lebenshaltungskosten (Wohnung, Auto, Versicherungen inkl. Krankenversicherung, Sonstiges wie Abos, Mobilfunkvertrag, laufende Kredite etc.)

Hinweis: Hochrechnung auf 3 Jahre, finanzielle Veränderungen wie z. B. zusätzlich entstehende oder wegfallende Kosten berücksichtigen

    • Kostenberechnung der angebotenen Dienstleistung/des angebotenen Produkts
    • Kapitalbedarfsplan – Welche Kosten entstehen innerhalb der Gründungsvorbereitung und während der ersten 6, besser noch 12 Monate?

Hinweis: Hier wird alles aufgelistet, was zum Start eines erfolgreichen Unternehmens notwendig ist, so z. B. Werbung, Zusatzversicherungen, Büroeinrichtung, Arbeitsmaterial, Werkzeug, Rücklagen für unvorhergesehene Kosten u. ä.

    • Liquiditätsvorschau vom 1.-3. Geschäftsjahr

Hinweis: Hierbei handelt es sich um eine Gegenüberstellung von realistischen Einnahmen und Ausgaben (Prognosen), bei denen mögliche Schwankungen im entsprechenden Jahr berücksichtigt werden müssen (z. B. Ferienzeiten, saisonale Abhängigkeit des Berufszweiges etc.)

    • Rentabilitätsvorschau vom 1.-3. Geschäftsjahr – Wie rentabel ist meine Geschäftsidee?
    • Unterlagen/Anhang – Lebenslauf, Zeugnisse, Qualifikationsnachweise, Teilnahmebescheinigung von (Existenzgründungs-)Seminaren, Bescheinigung der steuerlichen Erfassung etc.
  • Abgabe und Überprüfung des Businessplans inkl. der Finanzierungspläne durch die fachkundige Stelle

Hinweis: Formular “Stellungnahme einer fachkundigen Stelle” wird von der Agentur für Arbeit ausgehändigt

  • frühzeitige Anmeldung der Selbstständigkeit beim Finanzamt (Bogen zur steuerlichen Erfassung), dem Gewerbe-/Ordnungsamt, der zugehörigen Kammer o. ä.

Hinweis: Erst nach dem Erhalt der neuen Steuernummer können offiziell Rechnungen geschrieben werden.

Die Reihenfolge der genannten Punkte kann variieren und muss immer auf den eigenen konkreten Fall bezogen werden!

Wie viel Geld wird über welchen Zeitraum gezahlt?
Foto: Florian Keuten

Foto: Florian Keuten

Die maximale Zahlungsdauer beträgt 15 Monate, setzt sich jedoch aus zwei Phasen zusammen:

  1. Phase: Über einen Zeitraum von 6 Monaten wird hierbei das zuletzt erhaltene ALG 1 + 300,00 € (für die soziale Absicherung) ausgezahlt
  2. Phase: Weitere 9 Monate werden jeweils 300,00 € für die soziale Absicherung ausgezahlt

Hinweis: Die zweite Phase muss innerhalb der 1. Phase beantragt werden. Die Genehmigung liegt allein im Ermessen der zuständigen Agentur für Arbeit.

Hierbei muss gut argumentiert werden, warum die zweite Leistungsunterstützung benötigt wird.

Der Gründungszuschuss ist steuerfrei und muss nicht zurückgezahlt werden!

Was passiert, wenn der Gründungszuschuss gezahlt wurde, die Existenzgründung innerhalb dessen jedoch scheitert und eine erneute Arbeitslosigkeit eintritt?

Der verbleibende Restanspruch auf ALG 1 (also mindestens 150 Tage) wird um die Anzahl der bereits ausgezahlten Tage des Gründungszuschusses bzw. maximal um den restlichen Anspruch, gemindert.

Das kann bedeuten, dass bei Eintritt einer erneuten Arbeitslosigkeit ein geringerer oder gar kein Anspruch auf weitere finanzielle Unterstützung im Rahmen von ALG 1 besteht.

Weitere Tipps von Bella:

 

  • Lass dich rechtzeitig und von mehreren Seiten ausführlich beraten und verlass dich nicht auf die Informationen einer einzigen Quelle
  • Businessplan:
    • nimm dir genug Zeit dafür
    • setz dich mit den einzelnen Aspekten des Businessplans intensiv auseinander und widme dich genauen Recherchen zu deiner Geschäftsidee

Je sorgfältiger du dich dem Businessplan widmest, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Zuschuss auch genehmigt wird.

  • Reiche alle notwendigen Unterlagen frühzeitig ein, da die Prüfung, ob der Gründungszuschuss gezahlt wird oder nicht, mindestens 3 Wochen und länger dauern kann.
  • JEDE neue Geschäftsidee sollte mit Hilfe der inhaltlichen Schwerpunkte des Businessplans überprüft werden, um den eigenen Erfolg auch auf lange Sicht wahrscheinlicher zu machen.

Vielen Dank, liebe Bella, für deine ausführlichen und äußerst hilfreichen Informationen, Tipps und Hinweise!

Mehr Infos zu Bella findest du hier:

Instagram: Bella Burn Brandmalerei

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Mehr Infos zum Gründungszuschuss:

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Herzlichen Dank, lieber Manu, für deinen Support! <3

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6 Kommentare

  1. Marion 5. April 2019 at 9:16 - Antworten

    Ganz herzlichen Dank
    für diesen Podcast – Anja und Bella – echt Klasse – diese eigentlich „trockene Info“ so lebendig rüber zu bringen. Habe ganz viel erfahren und notiert – prima ????
    Grüße aus der schönen Rhön

    • Anja Müller 6. April 2019 at 11:20 - Antworten

      Ganz lieben Dank für deinen Kommentar. Die Bella hat das ganz wunderbar gemacht und wirklich viele wertvolle Infos geteilt.
      Wir freuen uns, dass es dir weiterhilft :)

    • BellaBurn 6. April 2019 at 13:17 - Antworten

      Es freut mich sehr, dass wir diesem eher trockenen Thema etwas mehr Leben einhauchen konnten und viele hilfreiche Tipps für dich dabei waren ☺️

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  3. […] und setzt jetzt verstärkt auf eigene Workshops und Seminare. Sie hat sich mit Hilfe des Gründungszuschusses selbstständig gemacht. Bella fühlt sich von der Community beschenkt mit Motivation und Ideen. […]

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